rechtliche Vorabinformationen

Jugendschutzgesetz

Entsprechend dem Jugendschutzgesetz liefern wir alkoholische Getränke nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Unsere Verpackung ist durch einen Hinweis gekennzeichnet, dass keine Übergabe an Personen unter 18 Jahren erfolgt. Außerdem sind die Zusteller verpflichtet bei geringstem Zweifel sich die Volljährigkeit durch das Vorzeigen des Personalausweises bestätigen zu lassen.

 

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